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Das Stadthaus - Rheingaublick III - mit seinen 21 Wohnungen, Carports und großzügigen Gärten liegt im neuen Wohngebiet Rheingaublick, Carl-Schurz-Straße 3, 5 und 7. Es entstehen modernisierte 3 bis 5 Zimmer-Wohnungen mit 89 bis 149 qm Wohnfläche. Die unverbaubare Aussicht bietet eine außergewöhnliche Wohnqualität.
Kennzeichnend für dieses Gebiet sind die ruhige Lage, die großzügigen Freiflächen, die Nähe zu Schulen, Kindergarten und dem neuen Nahversorgungszentrum im Gebiet Musikerviertel. Die Bushaltestelle zum Stadthaus ist nur 50 m entfernt. Die Wohnungen bieten sehr gute funktionale Grundrisse. Alle 3-Zimmer-Wohnungen sowie die dre exklusiven Penthouse-Wohnungen sind mit einem Aufzug barrierefrei erschlossen.
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Für Eigennutzer und Kapitalanleger von Eigentumswohnungen ergeben sich interessante Abschreibungsmöglichkeiten: Nach § 7h EStG können erhöhte Abschreibungen bei Gebäuden im Sanierungsgebiet vorgenommen werden. In den ersten 8 Jahren beträgt der Abschreibungsbetrag 9 % p.a. der anerkannten Sanierungskosten. Vom 9.-12. Jahr können 7 % abgeschrieben werden!
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Auf zwei Balkonen geht die Sonne auf – von morgens bis abends. Gartenliebhaber werden als Bewohner der EG-Wohnungen vom sehr großen eigenen Garten begeistert sein. Direkt vom Balkon können Sie Ihren Garten erreichen. Für die Kinder und für gesellige Runden ist ein Multifunktionsplatz im gemeinschaftlichen Gartenbereich vorgesehen. Ihre Fahrräder können am Haus im gemeinsamen Fahrradhaus sicher untergebracht werden.
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Preise
Grundrisse: 3-Zimmer-Wohnung 4-Zimmer-Wohnung 5-Zimmer-Wohnung Penthouse-Wohnung (3 Zimmer) Penthouse-Wohnung (links, 4 Zimmer) Penthouse-Wohnung (rechts, 4 Zimmer)
Alle 3-Zimmerwohnungen und die Penthousewohnungen sind barrierefrei erreichbar.
Mit den attraktiven Landeszuschüssen haben Sie die einmalige Chance zu außergewöhnlich günstigen Preisen schon bald in die eigenen vier Wände einzuziehen. Kaufen statt Mieten!
Attraktive Finanzierung!
- Landeskonversionsprogramm für Wohnungskäufer und Kapitalanleger
- Für Kapitalanleger steht ein Informationsblatt zur Verfügung
- Steuerliche Abschreibungsmöglichkeit nach § 7 h EStG
- Unter Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen und Förderbestimmungen sind für Eigennutzer Zuschüsse von 10.300 bzw. 25.600 Euro möglich!
- Wir informieren Sie gerne unverbindlich!
- Abschreibung § 7 h EStG: Die konkrete Ersparnis ist von Ihrem Steuerberater zu prüfen!
Finanzierungsbeispiel (unverbindlich): Familie mit 4 Personen: Einkommen 38.300 Euro (zu versteuerndes Einkommen) Kauf einer Wohnung mit 102 m2 Wohnfläche
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